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Organisation der Bewährungs- und Gerichtshilfe

Organisation

Die BGBW ist in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert und hat ihren Sitz in Stuttgart. Zudem bestehen landesweit neun örtliche Einrichtungen (Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Stuttgart, Ulm) sowie weitere Außen- und Sprechstellen. Durch diese Flächenpräsenz soll jeder Klient möglichst wohnortnah betreut werden. Ihre Organe sind die Vorstände und der Verwaltungsrat.

Im Organigramm ist die Aufbauorganisation der BGBW grafisch dargestellt.

Aufgaben und Leitideen

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht es, Rückfallkriminalität zu vermeiden. Dabei setzen wir auf Resozialisierung. Wir begleiten die Klientinnen und Klienten dabei, seine Probleme zu lösen und sich ein Leben innerhalb der Gesellschaft und ohne Gesetzeskonflikte aufzubauen. Jeder verdient neue Chancen und kann sich positiv entwickeln. Jede Bewährungsunterstellung, die ohne Wiederholungstat abgeschlossen werden kann, trägt zur Sicherheit der Gesellschaft bei.

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Rechtliche Grundlagen

Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg wurde mit in Kraft treten des Gesetzes über die Sozialarbeit der Justiz (GSJ) am 8. November 2016 errichtet. Die das Gesetz konkretisierende Satzung der BGBW wurde gemäß § 13 Absatz 1 GSJ vom Verwaltungsrat am 14. November 2016 beschlossen. Die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Sozialarbeit im Justizvollzug vom 23.12.2016 enthält weitere Bestimmungen zur Durchführung unserer Tätigkeiten.

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Über uns

Der Vorstand der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der BGBW zuständig und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Vorstand Kurzprofil und Kontakt


Gesamtpersonalrat

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Beauftragte für Chancengleichheit


Stabsstelle Rechnungswesen

Zentralbereiche

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