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Im Überblick
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Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts in staatlicher Trägerschaft. Die BGBW nimmt die Aufgaben der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und des Täter-Opfer-Ausgleichs wahr. Sie hat ihren Sitz in Stuttgart. Es bestehen landesweit neun örtliche Einrichtungen sowie weitere Außenstellen und Sprechstellen, so dass eine wohnortnahe Betreuung von Klientinnen und Klienten gewährleistet ist.
Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Landesweit sind derzeit rund 500 haupt- und 600 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die BGBW tätig. Mit ihrer täglichen Arbeit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in die Gesellschaft. Damit ist die BGBW eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreibt aktiven Opferschutz.
Die BGBW berät auf der Grundlage hoher, sich stetig weiterentwickelnder Qualitätsstandards jährlich circa 16.900 Klientinnen und Klienten in der Bewährungshilfe. Jährlich werden etwa 9.700 Gerichtshilfeberichte erstellt und in circa 1.600 Fällen des Täter-Opfer-Ausgleichs vermitteln die Mediatorinnen und Mediatoren der BGBW. Dabei steht die BGBW in engem Dialog mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Kooperationspartnern.
Worauf wir bauen
Grundlage unseres Handelns ist der respektvolle Umgang mit allen Klientinnen und Klienten. Unsere Leitmaxime ist es, dass jeder eine positive Entwicklung durchlaufen kann und die Chance dazu verdient.