Im Täter-Opfer-Ausgleich mitbestimmen.

Täter-Opfer-Ausgleich​


Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet im Rahmen eines Strafverfahrens die Möglichkeit, einen Konflikt außergerichtlich beizulegen.

Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) ist es, eine faire und für beide Parteien tragfähige Lösung des Konflikts herauszuarbeiten. Diese kann je nach Art und Umfang des Delikts von einer Entschuldigung bis hin zu Schadensausgleichszahlungen reichen. Wird eine Einigung erzielt, können die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Ein TOA, der grundsätzlich bei jeder Deliktart anwendbar ist, kommt nur zustande, wenn beide Parteien freiwillig teilnehmen. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht kann in jeder Phase des Strafverfahrens den Auftrag für einen TOA erteilen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Täter-Opfer-Ausgleich finden sich in § 46a im Strafgesetzbuch (StGB) und in §§ 155a, 155b und 153a der Strafprozessordnung (StPO).