Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist von erheblicher Bedeutung und erfährt innerhalb der BGBW besondere Wertschätzung und
Respekt. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener
Menschen in unsere Gesellschaft. Damit sind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreiben aktiven
Opferschutz.
Ehrenamtliche BewährungshelferInnen
Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen werden bei der BGBW durch spezielle Schulungen vorbereitet und finden später Rückhalt bei ihrer Teamleitung, einer hauptamtlichen Bewährungshelferin oder einem hauptamtlichen Bewährungshelfer mit Zusatzqualifikation. Ihre Aufgabe ist von hoher Eigenverantwortung geprägt und sie sind, wie auch unsere hauptamtlichen Mitarbeitenden, zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet.
Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen betreuen zwei bis maximal fünf Klient*innen parallel. Sie setzen zu Gunsten ihrer Klient*innen persönliche Stärken und Kenntnisse ein und schöpfen aus dem Erfahrungsschatz ihres Lebens. Sie verfügen oftmals über ein örtliches Kontaktnetzwerk und können gezielt regional vermitteln.
Setzt das Gericht bereits bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus oder wird der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, kann die oder der Verurteilte für die Dauer der Bewährungszeit einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer hat sowohl unterstützende als auch kontrollierende Aufgaben.
Hauptziel der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers ist es, dass die Klientin oder der Klient keine neuen Straftaten begeht. Die Bewährungshilfe unterstützt Klientinnen und Klienten dabei, Lösungswege für deren soziale und/ oder wirtschaftliche Probleme zu finden.
Die BGBW betraut ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und -helfer nur mit Fällen, die ihren Fähigkeiten und Kompetenzen entsprechen und keinen Gewissenskonflikt hervorrufen.
Fälle mit Führungsaufsicht werden ausschließlich von hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und -helfern betreut.
Sie sind unsere ideale Ehrenamtskandidatin oder unser idealer Ehramtkandidat, wenn Sie:
- mindestens 21 Jahre alt sind und ein gesichertes Leben führen, das Ihnen Rückhalt gibt.
- über genügend Zeit und Interesse verfügen, sich intensiv mit den Belangen einer Klientin oder eines Klienten auseinanderzusetzen.
- Zuversicht darauf setzen, dass jede Person sich ändern und positiv entwickeln kann.
- Probleme der Klientin oder des Klienten umsichtig und lösungsorientiert angehen.
- Interesse und Toleranz für die Überzeugungen anderer Menschen mitbringen.
- Ihr Ehrenamt mit realistischem Enthusiasmus ausüben und sich dessen bewusst sind, dass Veränderungen Zeit benötigen.