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Ehrenamtliche Bewährungshilfe
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Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist von erheblicher Bedeutung und erfährt in der BGBW besondere Wertschätzung und
Respekt. Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung
straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft. Damit sind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und
betreiben aktiven Opferschutz.
Ehrenamtliche BewährungshelferInnen
Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer werden bei der BGBW durch spezielle Schulungen vorbereitet und finden später Rückhalt bei ihrer Teamleitung, einer hauptamtlichen Bewährungshelferin oder einem hauptamtlichen Bewährungshelfer mit Zusatzqualifikation. Ihre Aufgabe ist von hoher Eigenverantwortung geprägt und sie sind, wie auch die hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet.
Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer betreuen zwei bis maximal fünf Klientinnen und Klienten parallel. Sie setzen zu Gunsten ihrer Klientinnen und Klienten persönliche Stärken und Kenntnisse ein und schöpfen aus dem Erfahrungsschatz ihres Lebens. Sie verfügen oftmals über ein örtliches Kontaktnetzwerk und können gezielt regional vermitteln.
Was macht ein/e BewährungshelferIn?
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Setzt das Gericht bereits bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus oder wird der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, kann die oder der Verurteilte für die Dauer der Bewährungszeit einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer hat sowohl unterstützende als auch kontrollierende Aufgaben.
Hauptziel der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers ist es, dass die Klientin oder der Klient keine neuen Straftaten begeht. Die Bewährungshilfe unterstützt Klientinnen und Klienten dabei, Lösungswege für deren soziale und/ oder wirtschaftliche Probleme zu finden.
Welche Fälle werden von Ehrenamtlichen betreut?
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Die BGBW betraut ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und -helfer nur mit Fällen, die ihren Fähigkeiten und Kompetenzen entsprechen und keinen Gewissenskonflikt hervorrufen.
Fälle mit Führungsaufsicht werden ausschließlich von hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und -helfern betreut.
Vorraussetzungen
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Sie sind unsere ideale Ehrenamtskandidatin oder unser idealer Ehramtkandidat, wenn Sie:
- mindestens 21 Jahre alt sind und ein gesichertes Leben führen, das Ihnen Rückhalt gibt.
- über genügend Zeit und Interesse verfügen, sich intensiv mit den Belangen einer Klientin oder eines Klienten auseinanderzusetzen.
- Zuversicht darauf setzen, dass jede Person sich ändern und positiv entwickeln kann.
- Probleme der Klientin oder des Klienten umsichtig und lösungsorientiert angehen.
- Interesse und Toleranz für die Überzeugungen anderer Menschen mitbringen.
- Ihr Ehrenamt mit realistischem Enthusiasmus ausüben und sich dessen bewusst sind, dass Veränderungen Zeit benötigen.

Sind Sie auf der Suche nach einem sinnstiftenden Ehrenamt?
Werden Sie Teil unseres Teams in Offenburg - denn:
Resozialisierung ist ein Gesellschaftsprojekt!
Deshalb setzen wir auch auf ehrenamtliche BewährungshelferInnen, die ihre KlientInnen dabei unterstützen, keine neuen
Straftaten zu begehen. Machen Sie mit.
Sie interessieren sich für ein Ehrenamt in der Bewährungshilfe?
Dagmar Brüssau
Tel.: +49 (0) 711 627 69-400
E-Mail: ehrenamt@bgbw.bwl.de
Bitte wenden Sie sich an mich.