Ehrenamtliche Bewährungshilfe?
Wer? Was? Wie?
Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung
straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft. Damit sind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und
betreiben aktiven Opferschutz.
Melden Sie sich und wir informieren Sie unverbindlich!
ZDF-Beitrag zur ehrenamtlichen Bewährungshilfe
Seit sieben Jahren ist Sophia Lamparter aus Stuttgart als ehrenamtliche Bewährungshelferin bei der BGBW tätig. Ebenso
wie unsere hauptamtlichen Kolleg*innen unterstützt sie Menschen dabei, ein straffreies Leben zu führen. In einem Beitrag für
das ZDF-Mittagsmagazin gewährt sie Einblicke in ihre Arbeit mit den Klient*innen. Sie weiß: Menschen sind nicht nur Akten.
In folgenden Regionen suchen wir momentan ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen:
Schwäbisch Hall, Heilbronn, Hohenlohekreis
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne
Stefanie Braun
stefanie.braun@bgbw.bwl.de
Tuttlingen, Villingen-Schwenningen und Rottweil
Nähere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne unter
rottweil@bgbw.bwl.de
Tel.: +49 (0) 741 1752629-0
Häufige Fragen
Setzt das Gericht bereits bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus oder wird der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, kann die oder der Verurteilte für die Dauer der Bewährungszeit einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Diese haben sowohl unterstützende als auch kontrollierende Aufgaben.
Hauptziel ist es, dass Klient*innen keine neuen Straftaten begehen. Die Bewährungshilfe unterstützt Klient*innen dabei, Lösungswege für deren soziale und/oder wirtschaftliche Probleme zu finden.
Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen werden bei der BGBW durch spezielle Schulungen vorbereitet und finden später Rückhalt bei ihrer Teamleitung, einer hauptamtlichen Bewährungshelferin oder einem hauptamtlichen Bewährungshelfer mit Zusatzqualifikation. Ihre Aufgabe ist von hoher Eigenverantwortung geprägt und sie sind, wie auch unsere hauptamtlichen Mitarbeitenden, zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet.
Die BGBW betraut ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen nur mit Fällen, die ihren Fähigkeiten und Kompetenzen entsprechen und keinen Gewissenskonflikt hervorrufen.
Bestimmte Fälle werden ausschließlich von Hauptamtlichen betreut - zum Beispiel Klient*innen, die wegen eines Sexual- oder schweren Gewaltdelkits verurteilt wurden.
Sie sind unsere ideale Ehrenamtskandidatin/unser idealer Ehramtkandidat, wenn Sie:
- mindestens 21 Jahre alt sind und ein gesichertes Leben führen, das Ihnen Rückhalt gibt.
- über genügend Zeit und Interesse verfügen, sich intensiv mit den Belangen einer Klientin oder eines Klienten auseinanderzusetzen.
- über gute PC-Kenntnisse verfügen.
- Zuversicht haben, dass jede Person sich ändern und positiv entwickeln kann.
- Probleme der Klientin oder des Klienten umsichtig und lösungsorientiert angehen.
- Interesse und Toleranz für die Überzeugungen anderer Menschen mitbringen.
- Ihr Ehrenamt mit realistischem Enthusiasmus ausüben und sich dessen bewusst sind, dass Veränderungen Zeit benötigen.

Laura-Kim Schneider Ehrenamtskoordination
Rosenbergstraße 122
70193 Stuttgart