Bei der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) steht der Mensch im Mittelpunkt. Die BGBW nimmt die Aufgaben der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und des Täter-Opfer-Ausgleichs wahr. Landesweit bestehen neun Einrichtungen (Sitz in Stuttgart), so dass eine wohnortnahe Klientenbetreuung gewährleistet ist.