Im Täter-Opfer-Ausgleich mitbestimmen.

Täter-Opfer-Ausgleich​


Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet im Rahmen eines Strafverfahrens die Möglichkeit, einen Konflikt außergerichtlich beizulegen.

Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) ist es, eine faire und für beide Parteien tragfähige Lösung des Konflikts herauszuarbeiten. Diese kann je nach Art und Umfang des Delikts von einer Entschuldigung bis hin zu Schadensausgleichszahlungen reichen. Wird eine Einigung erzielt, können die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Ein TOA, der grundsätzlich bei jeder Deliktart anwendbar ist, kommt nur zustande, wenn beide Parteien freiwillig teilnehmen. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht kann in jeder Phase des Strafverfahrens den Auftrag für einen TOA erteilen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Täter-Opfer-Ausgleich finden sich in § 46a im Strafgesetzbuch (StGB) und in §§ 155a, 155b und 153a der Strafprozessordnung (StPO).

  • Kontakt in Ihrer Nähe


Ihre Ansprechpartner bei der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg ganz in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Leichte Sprache

Informationen zum Täter-Opfer-Ausgleich in Leichter Sprache.



  • Kurzfilm: Täter-Opfer-Ausgleich


Dieser Film stellt den Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs in einer einfachen, gut verständlichen und anschaulichen Form dar. Er wurde von dem Verein Tatausgleich & Konsens e. V. produziert.