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Deutsch-Französische Arbeitsgruppe - Grenzüberschreitende Bewährungsüberwachung
Im Rahmen der Bewährungsüberwachung gibt es zahlreiche grenzüberschreitende Fragen. Diese aufzugreifen, Zusammenarbeit zu intensivieren und Netzwerke aufzubauen ist das Anliegen des Kooperationsprojektes zwischen Frankreich und Deutschland.
Die wachsende Mobilität in Europa und im Speziellen zwischen Frankreich und Deutschland betrifft auch die Arbeit der Bewährungshilfe ganz konkret. Rechtlich ermöglicht der 2008 in Kraft getretene und mittlerweile in nationales Recht umgesetzte europäische Rahmenbeschluss die Übertragung der Überwachung von Bewährungsstrafen und alternativen Sanktionen vom „Urteilsstaat“ auf den Staat, in welchem sich die Person dauerhaft aufhält.
In der täglichen
Praxis gibt es viele Schnittstellen und Situationen, die dadurch nicht geregelt sind. Fälle, in denen aus unterschiedlichen
Gründen keine Abgabe an den anderen Staat erfolgt. Zum Beispiel wenn sich der Klient oder die Klientin in beiden Ländern
regelmäßig aufhält und im Grenzgebiet unterwegs ist. Fälle, in denen in beiden Ländern
Bewährungsunterstellungen laufen etc. Damit die Arbeit hier Hand in Hand gehen kann ist ein gegenseitiges Verständnis und ein guter Austausch unter den Praktikern unabdingbar.
Rechtliche
Grundlagen