• Klientinnen und Klienten in der Bewährungshilfe seit 2018


Im Jahr 2018 hatten wir 16.821 KlientInnen (davon nach JGG 2.893 Unterstellte). Die Anzahl stieg in den folgenden Jahren kontinuierlich an, bis wir 2021 insgesamt 17.303 KlientInnen (nach JGG 3.012) hatten. Im Jahr 2022 hat sich dieser Trend nicht vortgesetzt, da wir insgesamt noch 16.894 KlientInnen (davon nach JGG 2.584) hatten.

  • Widerrufsquote seit 2013                                                                           


Die Widerrufsquote gibt Aufschluss über die Erfolgsrate der Bewährungen. Sie wird berechnet, indem man die Anzahl der Widerrufe durch die Anzahl der beendeten Bewährungen teilt. In Baden-Württemberg ist die Widerrufsquote seit Jahren deutlich niedriger als der bundesweite Durchschnitt. 

  • Deliktverteilung Stand 31.12.2022                                                

Die Deliktverteilung per 31.12.2022 zeigt, dass Eigentums- und Vermögensdelikte am häufigsten begangen wurden, gefolgt von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Ein kleinerer Anteil entfällt auf Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, Urkundendelikte, Raub und Erpressung sowie gemeingef. Straftaten.

  • Entwicklung der TOA-Fälle                                                      


Die Anzahl der durchgeführten TOA-Verfahren in Baden-Württemberg schwankt von Jahr zu Jahr. Den höchsten Auftragsstand von 1820 Aufträgen haben wir im Jahr 2014 verzeichnen können.

Die Anzahl der Verfahren hat in den letzten drei Jahren leicht abgenommen. In 2022 können wir wieder einen leichten Aufwärtstrend beobachten.

  • Gerichtshilfe in Zahlen                                               

Die Zahl der Gerichtshilfeberichte in Baden-Württemberg ist in den letzten Jahren gestiegen. Im Jahr 2021 wurden mit 10.322 Berichten mehr als doppelt so viele Berichte wie noch vor fünf Jahren im Jahr 2017 mit 3.578 erstellt. In diesem Zeitraum stieg auch die Anzahl der Opferberichte von 821 im auf 837 im Jahr 2022. Mehr dazu unter Ersatzfreiheitsstrafe (EFS).

  • Entwicklung der Führungsaufsicht                                                     


Die Führungsaufsicht in Baden-Württemberg ist eine Maßnahme der Strafvollstreckung, die nach einer Haftentlassung oder einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung angeordnet werden kann. Die Unterstellungen mit Führungsaufsicht haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Im Jahr 2022 waren es 2882 KlientInnen.