Suchfunktion
5 Jahre Jubiläum
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Das Jahr neigt sich dem Ende zu.
Wir starten morgen in unser Jubiläumsjahr – 5 Jahre BGBW!
Gesamt haben wir seit 2017 rd. 126.297 Klientinnen und Klienten mit unseren Dienstleistungen betreut bzw. beraten.
Gemeinsam für die Resozialisierung!
Wir wünschen einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022!
Arbeitsverhältnisse
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Im Jahr 2021 haben 39 Personen die BGBW als neuen Arbeitgeber gewählt.
Wir freuen uns sehr, dass sich Menschen dazu entschließen, sich täglich für unsere Klientinnen und Klienten und unsere
Gesellschaft einzusetzen.
Wir wünschen Euch ein gesegnetes Weihnachtsfest!
Alter und Straffälligkeit
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Ist steigendes Alter ein schützender Faktor gegen Straffälligkeit?
Die Zahlen zeigen: 2021 waren 315 unserer Klientinnen und Klienten über 65 Jahre alt. Die Altersgruppe von 26 bis 31 Jahre war mit 2944 Personen vertreten. Alter schützt vor Straffälligkeit also nicht. Dennoch sinkt der Anteil Straffälliger mit steigendem Alter signifikant. Somit hat alt werden doch auch etwas Gutes!
Zahlen und Fakten
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Die Pandemie hat unser Leben stark verändert. Unsere Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer arbeiten unter erschwerten
Bedingungen (Hygieneregeln, Organisationsaufwand, Hilfenetzwerk eingeschränkt, psychische Belastungen der Klientinnen und
Klienten…). Unsere Klientinnen und Klienten sind ebenfalls mehr belastet und die oft schon sehr angespannte Lebenssituation hat sich
zusätzlich verschärft.
Doch in einer Deliktgruppe hat die Pandemie auch positive Auswirkungen.
Die Zahl der unterstellten Klientinnen und Klienten, die wegen eines Eigentumsdelikts (Einbruch/ Diebstahl) uns unterstellt sind, ist (wohl
auch aufgrund von Homeoffice) von 2998 in 2016 auf 1599 im Jahr 2021 gesunken.
So hat das "Stay home" manchmal auch etwas Gutes!
Zahlen zum Ehrenamt
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Am kommenden Sonntag feiern wir den Internationalen Tag des Ehrenamts.
Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist ein wichtiger Pfeiler, damit Resozialisierung gelingen kann.
Wir bedanken uns bei unseren 572 ehrenamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern für Ihr außerordentliches Engagement!
Unser Dank geht auch an unsere hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, die sich für die Akquise von
neuen Ehrenamtlichen engagieren, die Ehrenamtsteams unterstützen, begleiten und geeignete Fälle für die Ehrenamtlichen
auswählen und an sie übergeben.
Gemeinsam für die Resozialisierung und eine sichere Gesellschaft!
Wir wünschen Allen ein schönes Wochenende und einen schönen Tag des Ehrenamts!
Ehrenamtliche Bewährungshilfe
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Ehrenamtliches Engagement ist wichtig damit Resozialiserung gelingen kann. Das Video zum
Ehrenamt vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt einen guten Einblick in die Zusammenarbeit
von unserem ehrenamtlichen Bewährungshelfer Norbert mit seinem Klienten und seinem hauptamtlichen Teamleiter. Vielen Dank an das
Bundesministerium für das tolle Video und die Akteure! Haben Sie auch Interesse an einem verantwortungsvollen Ehrenamt? Dann melden
Sie sich bei uns!
Wohnverhältnisse
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Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist sehr schwierig. Für eine gelingende Resozialisierung aber
ein ausschlaggebender Punkt.
Im März 2021 hatten 1711 Klientinnen und Klienten (von 5276, die uns im ersten Quartal 2021 zugegangen sind) einen unbefristeten
Mietvertrag. 3565 Klientinnen und Klienten lebten in prekären Wohnverhältnissen (nicht längerfristig gesicherter
Mietvertrag, bei Verwandten, wechselnde Schlafstellen…).
21 Klientinnen und Klienten lebten sogar auf der Straße ohne Wohnsitz.
Damit Resozialisierung gelingen kann, ist es wichtig, dass wir uns für bezahlbaren Wohnraum einsetzen und wir Menschen eine zweite
Chance geben.
Bei Wohnungsbesichtigungen mit hunderten von Interessierten haben unsere Klientinnen und Klienten oft keine Chance.
Im März 2021 lebten 3565 Klientinnen und Klienten in prekären Wohnverhältnissen (von 5276, die uns im ersten Quartal 2021 zugegangen sind).
Arbeitsverhältnisse
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Gerade während der Pandemie haben viele unserer Klientinnen und Klienten ihre Arbeitsstelle verloren. Doch auch ohne Pandemie
gestaltet sich die Arbeitssuche oft schwer. Wie erklärt man Lücken im Lebenslauf? Wie die Einträge im
Führungszeugnis?
Von den 5.764 im Jahr 2020 zugegangen unterstellten Personen hatten per 31.03.2021 1.063 (18,4%) einen unbefristeten Vollzeitjob, bei 453 (7,9%) ist die Vollzeitbeschäftigung befristet. 197 (3,4%) Personen gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach. In betrieblicher oder schulischer Ausbildung befinden sich 521 (9,0%) Personen. 3.077 (53,4%) waren beschäftigungslos oder befanden sich in einer Maßnahme der Arbeitsförderung.
Es ist wichtig, dass unsere Klientinnen und Klienten die Chance auf ein Praktikum, eine Ausbildung oder eine
Beschäftigungsmaßnahme erhalten können.
Wir arbeiten in enger Kooperation mit den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und Bildungsträgern zusammen. Nur wenn wir
Menschen neue Chancen geben, können wir gemeinsam eine straffreie Zukunft für alle gestalten.
Wir machen Chancen
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Es gibt immer eine Chance auf Veränderung - wir unterstützen!
Gemeinsam auf dem Weg in ein straffreies Leben! Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich in #TheLänd.
Verschuldete Klientinnen und Klienten
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Am heutigen sogenannten "Fakten-Freitag" kommt hier ein neuer Fakt aus der BGBW:
Im Jahr 2020 haben wir 99 Schuldenregulierungen mit Klientinnen und Klienten im Rahmen der Dr. Traugott Bender Stiftung durchgeführt
und somit einen wertvollen Beitrag zur Resozialisierung vormals Straffälliger geleistet. Dieses Ergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr
eine Steigerung um 25%.
Die Stiftung gewährt überschuldeten Straffälligen aus Baden-Württemberg zinslose Darlehen, um diesen einen
wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen und damit einen Beitrag zu leisten Rückfallkriminalität zu verhindern.
Weiterführende Informationen zur Arbeit der Dr. Traugott Bender Stiftung.
Zahlen und Fakten
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Heute liefern wir einen Fakt zum Thema Schuldunfähigkeit:
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg in ein straffreies Leben ist es, dass unsere Klientinnen und Klienten Verantwortung für Ihre
Straftaten übernehmen und neue Wege beschreiten.
Bei 3,6% aller Unterstellungen im Rahmen der Straf- und Strafrestaussetzung sowie der Führungsaufsicht wurde eine verminderte
Schuldfähigkeit oder eine Schuldunfähigkeit festgestellt.
Die verminderte Schuldfähigkeit ist im §21 Strafgesetzbuch und die Schuldunfähigkeit im §20 Strafgesetzbuch verankert.
Sie kann nur durch ein psychiatrisches Gutachten festgestellt werden.
"Schuldunfähigkeit kann unter anderem wegen einer psychischen Erkrankung festgestellt werden, die bei der Tatbegehung derart gravierend war, dass das Unrecht des eigenen Handelns nicht mehr (vollständig) eingesehen werden konnte. Bei der BGBW gibt es ein Spezialistensystem, bei dem Mitarbeitende zu bestimmten Themen spezifisch fort- und weitergebildet werden, um als Multiplikatorin oder Multiplikator in der Einrichtung zu fungieren und Wissen weiter zu transportieren. Dies ist auch so für den Bereich „psychisch Kranke Klientinnen und Klienten“. Ein wichtiger Punkt in der Zusammenarbeit mit psychisch erkrankten Klientinnen und Klienten ist – wie grundsätzlich bei allen Unterstellungen – die Tataufarbeitung. Hier ist allerdings die Verantwortungsübernahme nicht in dem Umfang möglich, wie bei den schuldfähigen Klientinnen und Klienten. Daher steht v.a. die Motivation zur Aufrechterhaltung einer etwaigen Medikamenteneinnahme oder die Motivation zur Wahrnehmung von Therapiemaßnahmen im Vordergrund der Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine enge Kooperation mit den forensischen Ambulanzen in Baden-Württemberg."
Katharina Heitz, Leiterin Zentralbereich Sozialarbeit
Rechtswissen zum Thema aus unserem Zentralbereich Recht, Leitung Lora Bender:
Nach § 19 StGB ist stets schuldunfähig und somit nicht strafbar, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt und somit nach
dem Gesetz noch Kind und nicht schon Jugendlicher (vgl. § 1 II JGG) ist.
§ 20 StGB beschreibt Fälle, in denen die Schuldfähigkeit eines grundsätzlich Schuldfähigen, d.h. nicht unter
§ 19 StGB fallenden, nicht vorliegt. Hiernach handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen
Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen
Abartigkeit unfähig ist das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Neben der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB gibt es auch die Möglichkeit, dass der Täter nach § 21 StGB lediglich
vermindert schuldfähig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Fähigkeit des Täters das Unrecht der Tat einzusehen oder
nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert
ist.
Sowohl im Falle des § 19 StGB als auch der §§ 20, 21 StGB muss die Schuldunfähigkeit bzw. die verminderte
Schuldfähigkeit „bei Begehung der Tat“ vorliegen.
Gemäß § 8 StGB ist eine Tat zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle
des Unterlassens hätte handeln müssen. Nicht maßgeblich ist es, wann der Erfolg eintritt.
Rechtsfolge bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB ist, anders als im Falle der §§ 19, 20 StGB, nicht die
Schuldunfähigkeit des Handelnden und somit die Straffreiheit.
Vielmehr bleibt die Tat strafbar, es besteht aber die Möglichkeit der Strafmilderung gemäß § 49 I StGB.
Es besteht die Möglichkeit, abhängig davon, ob Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit tatsächlich
vorliegt, Maßregeln der Besserung und Sicherung anzuordnen.
In Betracht kommen hier § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus), § 64 StGB (Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt), § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis) und § 70 StGB (Anordnung des Berufsverbots).
Aus der Praxis
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Die CEP, die Confederation of European Probation, veröffentlicht Erfahrungsberichte von Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern aus ganz Europa. Wir freuen uns darüber, dass der Beitrag unserer Kollegin Xenia Hermann in der Reihe „Day in life of a probation officer“ erscheinen kann. (https://www.cep-probation.org/day-in-a-life-of-probation-officer-katharina-heitz/)
Ist der Tag einer Bewährungshelferin/ eines Bewährungshelfers in Deutschland ähnlich dem einer/ eines in Rumänien tätigen? In der Reihe „Day in life of a probation officer" veröffentlichen wir Artikel, die von Bewährungshelfern aus verschiedenen Ländern in Europa geschrieben wurden, um zu sehen, ob ihre Tage ähnlich oder ganz unterschiedlich sind. Dieser Artikel wurde von Katharina Heitz, einer Bewährungshelferin aus Deutschland, verfasst.
Nach einigen Anhörungen vor Gericht fahre ich mit dem Zug ins Büro. Ahnungslos laufe ich den Schlosspark entlang. Mein Büro befindet sich im schönsten Teil der Stadt: dem Barockschloss. Auf halbem Weg dorthin, sitzt ein Klient auf einer Bank. Er blickt demonstrativ zu Boden. Als er mich sieht, rennt er auf mich zu und begrüßt mich mit den Worten: „Ich will zurück ins Gefängnis! Machen Sie etwas!" Ich lade ihn ein, mir ins Büro zu folgen.
Herr XY saß 5 Jahre im Gefängnis wegen eines verpfuschten Raubüberfalls. Es folgt nun eine 5-jährige Bewährungszeit. Im Gefängnis absolvierte er eine Lehre. Die Schulden, aufgrund derer er den Raubüberfall begangen hat, wurden nun mit Hilfe eines Fonds für straffällig gewordene Menschen saniert.
Er hat einen guten Job gefunden und seine Freizeit mit wechselnden Freundinnen verbracht. Das Leben war gut! Doch nun das: Die Bank teilte ihm mit, dass sie die Kündigungsbedingungen ändern wolle. Herr XY hat allerdings verstanden - oft negative Dinge im Leben erwartend -, dass, sein Konto gekündigt wurde. Also ging er hin und hob die gesamte Summe von 2.000 € ab. Das Geld steckte er in seine Gürteltasche. Auf dem Heimweg verlor er das Geld…
Die Aufgabe einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers in Deutschland besteht darin, seine Klientinnen und Klienten möglichst von weiteren Straftaten abzuhalten. Wie dies bewerkstelligt werden kann, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Dabei spielen insbesondere die Vorgeschichte kriminellen Verhaltens, ein kriminogenes Umfeld sowie kriminogene Einstellungen eine zentrale Rolle.
Im Falle von Herrn XY ging es jedoch vor allem darum, mit Frustration und damit einhergehenden negativen Gefühlen umzugehen und Probleme sozialadäquat zu lösen. Also bot ich ihm an, mir Briefe zu bringen, die er nicht verstand, damit wir sie gemeinsam lesen und verstehen konnten. Er nahm das Angebot dankbar an und wollte doch nicht wieder ins Gefängnis.
Erfahren Sie hier mehr über die Arbeit in der Bewährungshilfe.
» Dabei spielen insbesondere die Vorgeschichte kriminellen Verhaltens, ein kriminogenes Umfeld sowie kriminogene Einstellungen eine zentrale Rolle. «
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Aus der Praxis
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Die CEP, die Confederation of European Probation, veröffentlicht Erfahrungsberichte von Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern aus ganz Europa. Wir freuen uns darüber, dass der Beitrag unserer Kollegin Xenia Hermann in der Reihe „Day in life of a probation officer“ erscheinen kann. (https://www.cep-probation.org/day-in-a-life-of-probation-officer-xenia-hermann/)
Ist der Tag einer Bewährungshelferin/ eines Bewährungshelfers in Deutschland ähnlich dem einer/ eines in Rumänien tätigen? In der Reihe „Ein Tag im Leben eines Bewährungshelfers“ veröffentlichen wir Artikel, die von Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern aus verschiedenen Ländern in Europa geschrieben wurden, um zu sehen, ob ihre Tage ähnlich oder ganz unterschiedlich sind. Dieser Artikel wurde von Xenia Hermann, einer Bewährungshelferin aus Rottweil, Deutschland, verfasst.
Mein Name ist Xenia Hermann und ich arbeite seit ungefähr 3 ½ Jahren als Bewährungshelferin. Dank der Tatsache, dass ich 30 Jahre alt und eine Frau bin, sehen die Reaktionen auf meinen Beruf in meinem sozialen Umfeld oft ähnlich aus. Lerne ich neue Leute kennen, haben die meisten von ihnen genau eine Frage und eine bestimmte Hypothese.
Die Hypothese lautet: „Dein Job muss unfassbar aufregend sein! Dir begegnen so viele
Menschen, da sind so viele Geschichten.“
Die Frage ist immer: „Hast du keine Angst?“
Lasst uns mit der Hypothese beginnen, welche für mich vollständig zutrifft. Sie zeigt sich schon allein in der Altersspanne
der Menschen, mit denen ich arbeiten darf:
Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland mit 14 Jahren, somit sind meine jüngsten Klientinnen oder Klienten 14 Jahre alt
– eine Altersgrenze nach oben hin gibt es nicht. Der älteste Klient, mit dem ich zusammengearbeitet habe, war 72 Jahre alt und
auf Bewährung wegen räuberischen Diebstahls. Das Delikt klingt zunächst wilder, als es tatsächlich war – er stahl
in einem Medienfachmarkt ein Telefonkabel (Wert: 10 Euro) und versuchte davonzulaufen, als er vom Ladendetektiv erwischt wurde.
Meine Klientinnen und Klienten sind überwiegend männlich, sie sind aber auch weiblich. Betrachte ich die Gesamtzahl der mir
unterstellten Personen, würde ich schätzen, dass ungefähr 10% von ihnen Frauen sind. Ihre Bedarfe, Biografien und
Gründe, straffällig zu werden, unterscheiden sich häufig von denen meiner männlichen Klienten, am Ende zählt
jedoch immer die individuelle Geschichte jedes und jeder einzelnen.
Die Delikte, wegen derer Menschen zu Bewährungsstrafen verurteilt oder vorzeitig aus der Haft entlassen werden, reichen von kleineren
Taten wie Diebstahl oder Erschleichen von Leistungen bis hin zu schweren Straftaten wie Sexualdelikten, gefährlicher
Körperverletzung oder Mord. Zudem begegnen mir Drogendelikte in der Bewährungshilfe außergewöhnlich häufig.
Als in unserer Supervisionsgruppe die Frage „Was hilft dir, die Motivation in diesem Feld nicht zu verlieren?“ aufkam,
antwortete eine ältere und erfahrenere Kollegin, dass sie es liebe, als Bewährungshelferin nie den Punkt zu erreichen, an dem sie
alles wisse und auf alles eine Antwort habe. Man werde immer wieder aufs Neue herausgefordert zu lernen und gewohnte Perspektiven zu
überdenken, auch und vor allem nach Jahrzehnten in diesem Berufsfeld. Ich glaube, ich teile ihre Sichtweise. Es wird immer Geschichten
und Situationen geben, die sich ins Gedächtnis brennen.
Als ich meine Stelle als Bewährungshelferin antrat, war eine meiner ersten Klientinnen ein junges Mädchen mit einer
Drogenproblematik. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, ordnete das zuständige Gericht monatliche Drogenscreenings an. Damals noch
unwissend, wie die formellen Prozesse in unserem Bezirk abliefen, meldete ich sie recht blauäugig zu einem ersten Screening in der
benachbarten Arztpraxis an. Ich war überrascht, als sie mich kurz darauf anrief: „Ich bin fertig mit dem Screening. Sind Sie
gerade im Büro? Kann ich den Becher mit meinem Urin schnell vorbeibringen?“ Zu meinem Glück war eine Kollegin an diesem Tag
im Büro nebenan und so konnte ich sie fragen, wie man die Übermittlung der Ergebnisse von Drogenscreenings normalerweise
handhabte. So konnten wir gerade noch vermeiden, dass meine Klientin den Becher mit ihrem Urin bei mir im Büro vorbeibrachte und vor
allem ging so die Ehre an mir vorbei, die Probe als Nachweis ans Gericht weiterzuleiten, dass sie die Weisungen ihrer Bewährung mehr
als ernst nahm.
Das ist eine der lustigen Alltagsgeschichten. Da sind so viele mehr, die weitaus tragischer sind. Eine von ihnen ist die Geschichte eines
jungen Mannes, der im Jahr 1986 geboren wurde. Ich übernahm seine Bewährungsbetreuung, nachdem sein ehemaliger
Bewährungshelfer in den Ruhestand ging. Die Bewährung verlief alles andere als positiv, er hatte unzählige
Drogenrückfälle und beging auf Grundlage seiner Abhängigkeit wiederholt neue Straftaten.
Schließlich verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, aus der er nach einem weiteren Jahr entlassen worden
ist. Als er nach der einjährigen Inhaftierung zum ersten Gespräch zu mir kam, war er clean und voller Pläne und Ambitionen.
Er wollte die mittlere Reife nachholen. Ich fragte ihn, in welchem Beruf er gerne arbeiten möchte, und als er darauf zunächst
keine Antwort fand, fragte ich ihn, was er als Kind gerne gemacht hatte – ich glaube fest daran, dass man in den Aktivitäten,
denen man als Kind gerne nachging, nicht selten die eigene Bestimmung oder zumindest einen ersten Anhaltspunkt findet, in welche Richtung
es auch heute beruflich gehen könnte. Er liebte es, draußen zu arbeiten. Und er liebte die Arbeit mit Tieren (später stellte
ich mir die Frage, ob der Grund dafür war, dass Tiere ihn nie so enttäuscht hatten wie die Menschen in seinem Umfeld).
Er ging. Nach diesem Gespräch war ich für zwei Wochen im Urlaub, es war der Sommer im Jahr 2020. Als ich zurückkehrte, rief
mich ein Kollege aus dem ambulant betreuten Wohnen an. Er informierte mich, sichtlich gerührt, über den Tod meines Klienten. Als
der junge Mann die lange erwartete Rückzahlung von der örtlichen Arbeitsagentur erhalten hatte, hatte er einen massiven
Drogenrückfall erlitten und setzte sich eine Überdosis Heroin. Bis heute stelle ich mir die Frage, ob sein Tod ein Unfall war
oder ein Suizid, weil er letztlich doch aufgegeben hatte. Er wurde in einem anonymen Grab in den Wäldern beigesetzt, seine Mutter
organisierte seine Beerdigung ungewöhnlich schnell – weil sie in so großer Trauer war, sagte sie. Er hatte mir zuvor
wiederholt erzählt, dass sie sich nie für ihn interessiert hatte, zumindest nicht, als er noch lebte. Mein Klient starb im Alter
von 33 Jahren, einige Wochen vor seinem 34. Geburtstag. Das ist eine der tragischen Geschichten, an die ich mich stets erinnern werde.
Die zweite Frage, die mir Menschen immer stellen („Hast du keine Angst?“), ist für mich simpel zu beantworten:
Ich habe keine Angst, denn hätte ich welche, könnte ich meinen Job nicht machen. Zumindest nicht gut. Ich habe jedoch andere
Fähigkeiten entwickelt und vertieft und ich glaube, dass die Menschen auch sie meinen, wenn sie die Angst-Frage stellen. Was ich bin,
ist wachsam. Ich nehme nicht nur wahr, was Menschen sagen, sondern auch, was Gestik und Mimik mitteilen. Ich bin empfänglich
dafür, wenn sich im Dialog die Stimmung verändert. Ich vergesse die Biografien und Hintergrundgeschichten meiner Klientinnen und
Klienten nie. Es gibt Klientinnen bzw. Klienten, die lade ich nur zum Gespräch ein, wenn ich weiß, dass ich nicht allein im
Büro bin. Denn am Ende muss man sich als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer immer bewusst sein, was unser Feld so
besonders macht und warum. Beide – Klientin/ Klient und Bewährungshelferin/ Bewährungshelfer – agieren in einem
Zwangskontext, was bedeutet, dass auch beide nicht mal eben aus diesem aussteigen können. Das bringt große Herausforderungen mit
sich, aber auch positive Aspekte. Beziehungen zwischen Klientin oder Klient und Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer sind
professionelle Beziehungen, aber am Ende sind und bleiben auch sie Beziehungen – nicht selten die ersten, in denen meine Klientinnen
und Klienten die Erfahrung machen dürfen, dass da jemand ist, der nicht einfach geht und sie aufgibt.
Alles in allem bedeutet Bewährungshilfe für mich immer wieder die Balance in einem Feld voller Ambivalenzen und Dualität zu finden. Manchmal macht das Spaß. Manchmal ist es tragisch. Am Ende des Tages glaube ich fest daran, dass es immer jemanden gibt, für den unsere Arbeit den entscheidenden Unterschied macht.
Erfahren Sie hier mehr über die Arbeit in der Bewährungshilfe.
» Es wird immer Geschichten oder Situationen geben,
die einem im Gedächtnis bleiben. «
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Veränderungs-Ermutiger
Veränderung bedeutet einen Neuanfang zu wagen.
Dies ist teils auch anstrengend, so dass es sinnvoll ist, Veränderungen in kleinen
Schritten anzugehen, die bewältigbar erscheinen. Etappenerfolge sind dann kleine Highlights auf dem Weg zum letztendlichen
Ziel, der Veränderung. Unsere haupt- und ehrenamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer erarbeiten
gemeinsam mit unseren Klientinnen und Klienten Ziele und entsprechende kleine Etappenziele und Arbeitsschritte dazu. Sie ermutigen den
neuen Weg einzuschlagen und motiviert an der Veränderung zu arbeiten.
Wir unterstützen unsere Klientinnen und Klienten dabei neue Perspektiven einzunehmen, um sich verändern zu können und sich
selbst neue Perspektiven schaffen zu können.
Erfahren Sie hier mehr über die Arbeit in der Bewährungshilfe.
» Wenn es keine Veränderung gäbe, wäre alles Leben erstarrt.
Somit ist Veränderung etwas Schönes und Positives und kann Energien aktivieren.
Das Leben besteht aus Veränderungen, die uns reifen lassen. «
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Neue Dienstvereinbarung in Kraft
Zum 01.05.2021 trat eine neue Dienstvereinbarung bei uns in Kraft. Diese regelt den Umgang mit mobilem Arbeiten bei der BGBW.
Der Vorstand und der Gesamtpersonalrat bekennen sich zu dem Vorhaben, mobiles Arbeiten aktiv zu unterstützen und damit die
Unternehmenskultur nachhaltig zu verändern.
Verfolgt werden damit unsere Unternehmensziele, unseren Mitarbeitenden einen größeren individuellen Gestaltungsspielraum zu
ermöglichen sowie mehr Sicherheit und Flexibilität in Planung von beruflichen und privaten Anforderungen zu geben.
Grundlage für die Dienstvereinbarung ist beidseitiges Vertrauen zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften.
» Wir sind stolz, dass wir durch unsere neue Dienstvereinbarung den Mitarbeitenden der BGBW mehr Flexibilität ermöglichen können. In Zeiten der Pandemie wird unseren Mitarbeitenden viel abverlangt und so haben wir unsere Digitalisierungsstrategie im vergangenen Jahr rasant vorangetrieben.
Unsere Klientinnen und Klienten sollen die bestmögliche Betreuung erhalten. Dies gelingt am besten, wenn die Mitarbeitenden Ihre zur Verfügung stehende Zeit optimal nutzen können, um den Anforderungen besser gerecht werden zu können. «
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Welt-Verbesserin
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Unsere haupt- und ehrenamtlichen Bewährungshelferinnen und
Bewährungshelfer setzen sich täglich dafür ein, dass unsere Welt ein Stück besser und sicherer wird. Täterarbeit
ist auch Opferschutz.
Unser Ziel ist es, dass unsere Klientinnen und Klienten sich eine neue Welt und ein neues Leben erarbeiten können und einen neuen
Blick auf sich selbst.
Oft kennen sie nur eine Welt der Misserfolge, der Gewalt, der Überforderung.
Ihnen aufzuzeigen, dass es auch anders geht und sie sich eine neue Welt schaffen können und dadurch auch die Welt anderer Menschen
positiv verändern können, das treibt uns an.
Gemeinsam kann viel bewegt werden. Eine lebendige Gesellschaft braucht Engagement.
Erfahren Sie hier mehr über das Engagement
in der ehrenamtlichen Bewährungshilfe.
» Sich ehrenamtlichen zu engagieren bedeutet, sich Menschen zu widmen, die Hilfe dringend benötigen und sonst keinerlei weitere Anlaufstellen haben. Gerade deshalb sind Ehrenämter für die Gesellschaft so wichtig.
Ich persönlich habe mich für den Bereich "Resozialisierung" entschieden, da jeder Mensch eine zweite Chance verdient und es mir besonders am Herzen liegt, dass jedem einzelnen die dafür erforderliche Hilfe gegeben wird. Zu sehen, wie die Klienten ihr Leben nach und nach wieder strukturieren, macht mich glücklich. «
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Perspektiven-Wechslerin
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Eine Situation kann immer aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden.
Meist haben wir unseren subjektiv geprägten Blick auf Situationen. Die Perspektive zu wechseln kann sehr hilfreich sein, um blinde
Flecken zu entdecken und die Sichtweise zu erweitern und zu verändern.
Perspektivwechsel sind auch in der Betreuung wichtig, um Täterinnen und Tätern vor Augen zu führen, was ihre Taten bei
ihrem Gegenüber ausgelöst und mit welchen Ängsten und Folgen die Geschädigten nun zu kämpfen haben.
Was bedeutet es zum Beispiel für jemanden bei dem eingebrochen wurde, weiterhin in dieser Wohnung zu leben? Oder welche Auswirkungen
haben Diebstähle auf Unternehmen?
Wie ist es für meine Angehörigen mich vor Gericht zu sehen?
In jedem Deliktbereich gibt es Geschädigte und oftmals massive Auswirkungen von Straftaten.
Wir unterstützen unsere Klientinnen und Klienten dabei neue Perspektiven einzunehmen, um sich verändern zu können und sich
selbst neue Perspektiven schaffen zu können.
Erfahren Sie hier mehr über die Arbeit in der Bewährungshilfe.
» Sich in die Geschädigten hineinversetzen bedeutet Opferempathie entwickeln und sich aktiv mit der Tat auseinanderzusetzen. Häufig sind Täterinnen und Tätern die Ausmaße/Auswirkungen ihrer Taten nicht bewusst und sie sind oftmals erschrocken, zu was sie fähig waren. Dies ermöglicht Reflexion über das eigene Tun, die (Hinter-)Gründe und bereitet die Basis für eine gelingende Resozialisierung und Rückfallvermeidung. «
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Studium und Praktikum bei uns
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2019 konnte die BGBW - Dank dem großen Engagement unserer Anleiterinnen und Anleiter und der Organisation in unseren neun
Einrichtungen in Baden-Württemberg - 82 Praktikantinnen und Praktikanten ein Praktikum oder eine Hospitation ermöglichen und 22
Personen ein Duales Studium.
Trotz der Pandemie wurde auch 2020 19 Praktikantinnen und Praktikanten ein Einblick in unsere Arbeit ermöglicht und die DHBW
Studierenden sind auf die Zahl von 23 gewachsen.
Einen großen Dank möchten wir allen beteiligten Mitarbeitenden aussprechen, die an der
Erstellung unseres Praktikantenkonzepts und den Ausbildungsplänen mitgewirkt haben.
» Menschen gut auszubilden bedeutet für uns Perspektive und ist zudem ein geeignetes Mittel, den drohenden Fachkräftemangel abzuwenden.
Dafür machen wir uns stark.
Wir sind sehr stolz, dass wir seit Jahren Menschen auf ihrem beruflichen Weg ausbilden und begleiten dürfen. Für eine qualitativ hochwertige Ausbildung unserer DHBW-Studierenden haben wir ein Ausbildungskonzept mit Anleiterinnen und Anleitern erarbeitet. Dieses Konzept sichert die Qualität unserer Ausbildung. «
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Studium und Praktikum bei uns
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2019 konnte die BGBW - Dank dem großen Engagement unserer Anleiterinnen und Anleiter und der Organisation in unseren neun
Einrichtungen in Baden-Württemberg - 82 Praktikantinnen und Praktikanten ein Praktikum oder eine Hospitation ermöglichen und 22
Personen ein Duales Studium.
Trotz der Pandemie wurde auch 2020 19 Praktikantinnen und Praktikanten ein Einblick in unsere Arbeit ermöglicht und die DHBW
Studierenden sind auf die Zahl von 23 gewachsen.
Einen großen Dank möchten wir allen beteiligten Mitarbeitenden aussprechen, die an der
Erstellung unseres Praktikantenkonzepts und den Ausbildungsplänen mitgewirkt haben.
» Menschen gut auszubilden bedeutet für uns Perspektive und ist zudem ein geeignetes Mittel, den drohenden Fachkräftemangel abzuwenden.
Dafür machen wir uns stark.
Wir sind sehr stolz, dass wir seit Jahren Menschen auf ihrem beruflichen Weg ausbilden und begleiten dürfen. Für eine qualitativ hochwertige Ausbildung unserer DHBW-Studierenden haben wir ein Ausbildungskonzept mit Anleiterinnen und Anleitern erarbeitet. Dieses Konzept sichert die Qualität unserer Ausbildung. «
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Mut-Macherin
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Eine Straftat zu begehen, das erfordert oft Mut aber ist oft auch einer
hilflosen Lage geschuldet. Unsere Klientinnen und Klienten haben bestimmte Muster erlernt oder sich aneignet, um mit Problemen
umzugehen.
Diese Muster zu durchbrechen und neue Wege zu gehen, erfordert viel Mut. Oft tauchen auf dem neuen Weg Schwierigkeiten auf und die
Hoffnung und Kraft schwindet.
In diesen Situationen ist es sehr wichtig, dass man Menschen an seiner Seite hat, die an einen glauben und die einen motivieren. Die
Familie, Partner, Freunde, Arbeitgeber oder eben auch die Bewährungshelferin oder den Bewährungshelfer.
Ulrike ist eine von über 600 Ehrenamtlichen in Baden-Württemberg, die sich bei der BGBW
dafür einsetzen, unseren Klientinnen und Klienten Mut zu machen, wenn dieser fehlt.
Diese Investition von Hoffnung und Zeit macht unsere Gesellschaft lebendiger, sicherer und ebnet neue,
straffreie Wege.
Erfahren Sie hier mehr über das Engagement
in der ehrenamtlichen Bewährungshilfe.
» Es ist ein gutes Gefühl, die Verantwortung in diesem Ehrenamt zu spüren, dass ich einen Teil dazu beitrage, die Gesellschaft davor zu schützen, dass Straffällige neue Straftaten begehen können. Dies steht und fällt mit der Motivation der Klienten und es dabei sehr wichtig, ihnen Mut zu machen, dass sie ihre „Zweite Chance“ wahrnehmen und aus eigener Kraft straffrei leben. Dafür brauchen sie mutmachende Unterstützer! «
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Verantwortungs-Trainerin
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» Im Rahmen der Betreuung werden die Folgen der Straftat (emotional, physisch und materiell) ausführlich aufgearbeitet und die Verantwortlichkeit besprochen. Es werden alternative Handlungs- und Verhaltensmuster erarbeitet, für welche die Klientin oder der Klient in Zukunft Verantwortung zeigen und übernehmen möchte.
Mich inspiriert ein Zitat von Dante hierzu sehr:
„Der Weg zum Ziel beginnt an dem Tag, an dem du die hundertprozentige Verantwortung für dein Tun übernimmst." «
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Studien- oder Praktikumsplatz gesucht? Die BGBW ist die richtige Wahl!
Danijela Furthmüller
Tel.: +49 (0) 711 627 69-449
E-Mail:
danijela.furthmueller
@bgbw.bwl.de
Bitte wenden Sie sich an mich.
Sie interessieren sich für ein Ehrenamt in der Bewährungshilfe?
Dagmar Brüssau
Tel.: +49 (0) 711 627 69-400
E-Mail: ehrenamt@bgbw.bwl.de
Bitte wenden Sie sich an mich.