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Guter Start nach der Haftentlassung.

Entlassvorbereitung​


Die ersten Wochen nach der Entlassung aus der Haft sind entscheidend. Die Herausforderung straffrei zu bleiben ist in dieser Zeit am größten.

Die Bewährungshelfer der BGBW streben deshalb eine rasche Betreuungsaufnahme, möglichst noch vor der Entlassung, spätestens jedoch eine Woche nach der Haftentlassung, mit dem Klienten an.

Gleich bei Betreuungsaufnahme wird geklärt in welchen Bereichen der Klient Unterstützung benötigt um ein straffreies Leben innerhalb der Gesellschaft zu führen.




Informationen für Klienten

Was passiert nach der Haftentlassung?

Auf Bewährung? Was jetzt?

Ihre Bewährung ist erfolgreich, wenn Sie…

Ihre Bewährung wird gefährdet, wenn Sie...


Im Interesse der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf eine Differenzierung in die männliche und die weibliche Form. Sämtliche allgemeinen Bezeichnungen von Personengruppen wie z. B. „Bewährungshelfer, Gerichtshelfer, Klient“ sind geschlechtsneutral aufzufassen.

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