Vermeiden von Ersatzfreiheitsstrafe

Geldstrafe? Gefängnis droht?                                  Sie können das vermeiden!


Sie sind zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die Sie bisher nicht bezahlt haben. Aus diesem Grund droht Ihnen nun eine Gefängnisstrafe. Das hat Ihnen die Staatsanwaltschaft mit einem Schreiben, der „Ladung zum Haftantritt“, angekündigt.

Wir gehen davon aus, dass Sie die Gefängnisstrafe vermeiden wollen und möchten Sie dabei unterstützen.
Hier finden Sie erste Schritte, die zur Vermeidung der Strafe notwendig sind.

Das Wichtigste zu Beginn:
Werden Sie aktiv, warten Sie nicht ab!
Nehmen Sie auf jeden Fall entweder mit der Staatsanwaltschaft oder mit uns Kontakt auf!




Sie müssen NICHT ins Gefängnis, wenn Sie...

    • ...die komplette Strafe auf einmal bezahlen. 
      oder
    • ...die Strafe in Raten bezahlen.
      oder
    • ...die Strafe abarbeiten, falls Sie zu einer Zahlung nicht in der Lage sind.


Nehmen Sie Kontakt auf:

Bitte rufen Sie direkt bei der Staatsanwaltschaft an oder schreiben eine E-Mail (Kontaktdaten finden Sie im Schreiben der Staatsanwaltschaft). Überlegen Sie sich vorher, ob Sie die Strafe bezahlen können oder ob Sie ersatzweise lieber arbeiten wollen.