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Gerichtshilfe schafft Überblick.

Gerichtshilfe​


Die Gerichtshilfe kann im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften in allen Stadien des Strafverfahrens tätig werden. Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer führen mit Geschädigten und Beschuldigten Gespräche und fassen die Aussagen für den Auftraggeber in einem Bericht zusammen. Dadurch werden die Auftraggeber bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt.

Gerichtshilfe für Geschädigte​

Gerichtshilfe für Beschuldigte

Gerichtshilfe für Verurteilte

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