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Schuldenregulierung für Straffällige

Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Die Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" hilft überschuldeten, straffällig gewordenen Menschen aus Baden-Württemberg bei der Schuldenregulierung durch die Vergabe zinsloser Darlehen.

Ziel der Hilfe durch die Stiftung ist...

  • die Ablösung aller Schulden (Gesamtsanierung)
  • ein Neuanfang in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
  • die Verhinderung neuer Straftaten aus finanzieller Not
  • ein Ausgleich mit den Gläubigern
  • die Entschädigung der Opfer und Geschädigten von Straftaten durch Ausgleichszahlungen

Gegründet wurde die Stiftung 1974. Sie ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Vosrtsand ist das Justizministerium Baden-Württemberg. Detaillierte Einblicke in die Stiftungstätigkeit gibt der aktuelle Geschäftsbericht.

Drei Beauftragte der Stiftung sind bei der BGBW (Zentralbereich Sozialarbeit) angesiedelt. Sie...

  • erstellen nach sorgfältiger Prüfung der Gesamtsituation ein Sanierungskonzept
  • führen die abschließenden Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern
  • geben ihre Empfehlungen zur Gewährung des beantragten Darlehens, einschließlich dessen Höhe und der Höhe der monatlichen Tilgungsrate an den Stiftungsvorstand


Linda Feth

Tel: +49 (0) 711 627 69-440
Fax: +49 (0) 711 627 69-433
linda.feth@bgbw.bwl.de


Angela Thieme

Tel: +49 (0) 711 627 69-444
Fax: +49 (0) 711 627 69-433
angela.thieme@bgbw.bwl.de

Voraussetzungen und Ablauf

Die Schuldnerin bzw. der Schuldner...

Die betreuende Stelle...

Informationen für Gläubiger

Bewilligung der Darlehen

Der Stiftungsvorstand...

  • entscheidet über die Vergabe des Darlehens
  • zahlt bei Bewilligung des Darlehens die vereinbarten Vergleichsbeträge unmittelbar an die Gläubiger aus
  • überwacht die Rückzahlung des Darlehens

Darlehensrückzahlung

  • Die regelmäßige Dauer der Rückzahlung beträgt bis zu fünf Jahre
  • Probleme bei der Rückzahlung teilt der Stiftungsvorstand der Bewährungshilfe und/ oder den betreuenden Stellen mit und bittet um deren Unterstützung

Wichtige Hinweise zur Darlehensvergabe:

  • Das Darlehen richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit der Schuldnerin/ des Schuldners
  • Die Darlehenshöchstgrenze beträgt grundsätzlich 11.000,- €
  • Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen besteht nicht
  • Gerichtlich festgestellte Schmerzensgeldansprüche sollen nach Möglichkeit in voller Höhe berücksichtigt werden Geldstrafen, Geldbußen als Auflagen und Bußgelder (bei Ordnungswidrigkeiten) können nicht in ein Sanierungsverfahren einbezogen, sondern müssen separat bezahlt werden.

Kontakt

Weitere Informationen (Antragsunterlagen, Satzung, Geschäftsbericht, Merkblatt usw.) erhalten Sie unter www.resofonds-bw.de oder direkt bei der Geschäftsstelle:

Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Postfach 10 34 61
70029 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 279-2180 oder 279-2181
Fax: +49 (0) 711 279-2171
E-Mail: reso@justiz.bwl.de

Flyer zum Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender [PDF]



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