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Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Die Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" hilft überschuldeten, straffällig gewordenen Menschen aus Baden-Württemberg bei der Schuldenregulierung durch die Vergabe zinsloser Darlehen.
Ziel der Hilfe durch die Stiftung ist...
- die Ablösung aller Schulden (Gesamtsanierung)
- ein Neuanfang in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- die Verhinderung neuer Straftaten aus finanzieller Not
- ein Ausgleich mit den Gläubigern
- die Entschädigung der Opfer und Geschädigten von Straftaten durch Ausgleichszahlungen
Gegründet wurde die Stiftung 1974. Sie ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Vosrtsand ist das Justizministerium Baden-Württemberg. Detaillierte Einblicke in die Stiftungstätigkeit gibt der aktuelle Geschäftsbericht.
Drei Beauftragte der Stiftung sind bei der BGBW (Zentralbereich Sozialarbeit) angesiedelt. Sie...
- erstellen nach sorgfältiger Prüfung der Gesamtsituation ein Sanierungskonzept
- führen die abschließenden Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern
- geben ihre Empfehlungen zur Gewährung des beantragten Darlehens, einschließlich dessen Höhe und der Höhe der monatlichen Tilgungsrate an den Stiftungsvorstand
Linda Feth
Tel: +49 (0) 711 627 69-440
Fax: +49 (0) 711 627 69-433
linda.feth@bgbw.bwl.de
Angela Thieme
Tel: +49 (0) 711 627 69-444
Fax: +49 (0) 711 627 69-433
angela.thieme@bgbw.bwl.de
Voraussetzungen und Ablauf
Die Schuldnerin bzw. der Schuldner...
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- arbeitet mit der Bewährungshilfe oder mit einer anderen betreuenden Stelle (Schuldnerberatung, Straffälligenhilfe, Sucht-/ Drogenberatungsstelle usw.) eng zusammen
- verfügt über ein regelmäßiges Einkommen und kann ein Sanierungsdarlehen in angemessenen monatlichen Raten tilgen
- legt ihre/ seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen
- legt Unterlagen über alle bestehenden Forderungen vor
- erbringt monatliche Eigenleistungen und/ oder Ansparungen
- verpflichtet sich, bis zur Darlehenstilgung keine neuen Schulden zu machen
Die betreuende Stelle...
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- gewährleistet Schuldnerberatung mit dem Ziel einer langfristigen Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse
- überprüft die persönlichen Voraussetzungen der Schuldnerin/ des Schuldners
- klärt mit den Gläubigern deren grundsätzliche Vergleichsbereitschaft
- bearbeitet gemeinsam mit der Schuldnerin/ dem Schuldner den Sanierungsantrag
- erstellt einen Sozialbericht, nimmt zur Prognose Stellung und befürwortet die Darlehensgewährung
- reicht den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die Beauftragten der Stiftung weiter
- arbeitet eng mit den Beauftragten für die Stiftung zusammen
Informationen für Gläubiger
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- Sie werden über die Leistungsfähigkeit und die Gesamtsituation der Schuldnerin/ des Schuldners informiert
- Sie erhalten ein faires Angebot für eine Einmalzahlung zur Abgeltung Ihrer Forderung
- Der Vergleichsbetrag wird nach Zustandekommen einer Gesamtsanierung über die Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" zeitnah und unbürokratisch ausbezahlt
- Das Rückzahlungsrisiko wird von der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" übernommen
- Langwierige, häufig erfolglose Prozesse gerichtlicher Vollstreckungsversuche werden beendet
- Sie sparen Kosten für die Verwaltung und die Beitreibung der Forderung
- Sie müssen nicht an einem Verbraucherinsolvenzverfahren mitwirken
Der außergerichtliche Einigungsversuch kann für Sie deshalb interessant und wirtschaftlich sinnvoll sein. Die Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" hofft auf Ihre Mitarbeit und Bereitschaft zur Unterstützung der Entschuldungsbemühungen.
Bewilligung der Darlehen
Der Stiftungsvorstand...
- entscheidet über die Vergabe des Darlehens
- zahlt bei Bewilligung des Darlehens die vereinbarten Vergleichsbeträge unmittelbar an die Gläubiger aus
- überwacht die Rückzahlung des Darlehens
Darlehensrückzahlung
- Die regelmäßige Dauer der Rückzahlung beträgt bis zu fünf Jahre
- Probleme bei der Rückzahlung teilt der Stiftungsvorstand der Bewährungshilfe und/ oder den betreuenden Stellen mit und bittet um deren Unterstützung
Wichtige Hinweise zur Darlehensvergabe:
- Das Darlehen richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit der Schuldnerin/ des Schuldners
- Die Darlehenshöchstgrenze beträgt grundsätzlich 11.000,- €
- Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen besteht nicht
- Gerichtlich festgestellte Schmerzensgeldansprüche sollen nach Möglichkeit in voller Höhe berücksichtigt werden Geldstrafen, Geldbußen als Auflagen und Bußgelder (bei Ordnungswidrigkeiten) können nicht in ein Sanierungsverfahren einbezogen, sondern müssen separat bezahlt werden.
Kontakt
Weitere Informationen (Antragsunterlagen, Satzung, Geschäftsbericht, Merkblatt usw.) erhalten Sie unter www.resofonds-bw.de oder direkt bei der Geschäftsstelle:
Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Postfach 10 34 61
70029 Stuttgart
+49 (0) 711 279-2180 oder 279-2181
+49 (0) 711 279-2171
reso@justiz.bwl.de
Flyer zum Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender [PDF]